AGB

Algemeine Geschäftsbedingungen für Security Zimmermann

Inhaber - Verantwortliche und Gerichtsstand

F.Zimmermann

Aachenerstr.33

52477 Alsdorf

Gerichtsstand Aachen

 

 

1.) Allgemeine Dienstausführung


Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separat oder Sonderdienst aus. Security Zimmermann ist ein zugelassenes Wach- und Sicherheitsunternehmen. Alle Tätigkeiten werden als Dienstleistung erbracht.


a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei - soweit nichts anderes vereinbart ist - bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.
b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind, wobei durch besondere Wachvorschriften die einzelnen Tätigkeiten festgelegt werden.
c) Zu den Sonderdiensten gehören Werkschutzdienste, Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertsachentransporte, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen sowie City Streifen. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheitsunternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart. in den Sonderdiensten werden immer mind. 2 Sicherheitskräfte eingesetzt.
d.) Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972 BGBI 1972 I, 1393), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt - ausgenommen bei Gefahr im Verzuge - bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen.
Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

2.) Dienstanweisung / Begehungsvorschrift

Security Zimmermann wird abgestimmt auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers eine schriftliche Dienstanweisung ausarbeiten. In dieser werden näheren Bestimmungen über Streifengänge, Kontrollen und sonstige Dienstverrichtungen die vorgenommen werden müssen festgelegt . Die Dienstanweisung ist vom Auftraggeber gegenzuzeichnen und wird Bestandteil des Vertrages.

Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhergesehene Gefahrensituationen es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Streifengängen, Kontrollen und sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden.

3.) Sicherheitsdienst

 

Security Zimmermann ist nicht für die ordnungsgemäße behördliche Anmeldung

zuständig, falls nicht anders schriftlich vereinbart.

Security Zimmermann wir als alleiniger Sicherheitsdienst für den Veranstaltungstag

vom Veranstalter verpflichtet. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Liegen Straftaten vor, so ist Security Zimmermann berechtigt die Polizei hinzuzuziehen.

Security Zimmermann wird automatisch bei Veranstaltungsbeginn das Hausrechtübertragen und endet mit Beendigung der Veranstaltung durch den Veranstalter. Die tarifliche Mindesteinsatzzeit pro Sicherheitskraft beträgt 6 Stunden

4.) Ausführung durch andere Unternehmer

Security Zimmermann ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer gemäß §34aGewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

5.) Hausrecht/ Platzrecht


Die Mitarbeiter von Security Zimmermann haben während der Dienstzeit das Hausrecht / Platzrecht in gleichem Umfang wie der Auftraggeber.

 

6.) Unterbrechung der Bewachung


Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann Security Zimmermann den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
Im Falle der Unterbrechung ist Security Zimmermann verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

7.) Aufenthaltsräume / Verpflegung /Toiletten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete verschließbare Räumlichkeiten und Toiletten für die Sicherheitsmitarbeiter von Security Zimmermann kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen erfüllt werden.

Bei Einzelaufträgen, wie z.B. Veranstaltungen, Nachtwache etc. stellt der Auftraggeber alkoholfreie Getränke sowie notwendige Verpflegung kostenfrei zur Verfügung. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so verpflichtet er sich, einen pauschalen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 7,50 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Schicht und Mitarbeiter zu entrichten.

 

8.) Vertragsbeginn, Vertragsänderungen


Der Vertrag ist für Security Zimmermann von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der vom
Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

9.) Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

a.) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von Security Zimmermann zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages.

b.) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz a.), so ist er verpflichtet, die sechsfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe zu zahlen.

10.) Haftung und Haftungsgrenzen

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet Security Zimmermann nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden (leichte und grobe Fahrlässigkeit des Personals oder sich selbst) bis zu folgenden Summen:

  • pauschal für Personenschäden und sonstige Schäden: 2.000.000 EUR

  • pauschal für die Sachschäden 1.000.000

  • für Beschädigung, Vernichtung, sowie Abhandenkommen bewachter Sachen als Sublimit im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden 15.000 EUR

  • für allgemeine Vermögensschäden: 100.000 EUR

11.) Haftungsausschluss

 

Für andere als in Punkt 10.) aufgeführte Schäden haftet Security Zimmermann nicht. Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen kein Versicherungsschutz gewährt wird.

12.) Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Gleichzeitig muss er Security Zimmermann sofort Gelegenheit geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.

13.) Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

14.) Ausfallschäden

Bei Stornierungen des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor vorgesehenem Dienstbeginn ist Security Zimmermann berechtigt eine Ausfallgebühr i.H.v. 30% des Auftragsvolumens zu verlangen.
Dieses erhöht sich bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag auf 45% dessen.
Innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens an Stornogebühren erhoben.
Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst am Tage des vereinbarten Auftragsbeginns erfolgen, so ist Security Zimmermann berechtigt, das Entgelt in Höhe von 100% des Auftragsvolumens zu verlangen.

 

15.) Zahlungsbedingungen

 

a.)Rechnungen der Security Zimmermann haben ein Zahlungsziel von 5 Tagen und sind ohne Abzug auszugleichen.

b.)Abweichende Vereinbarungen über Abzüge bedürfen der Schriftform.

c.)Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn Security Zimmermann diese anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

d.)Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines

Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit Security Zimmermann.

e.)Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Security Zimmermann berechtigt, Verzugszinsen von 10% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
f.)Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung von Security Zimmermann nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber mahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.
g.)Die zur Gefahrenabwehr verwendeten Hilfsmittel, Veranstaltung u. Funk Equipment sowie Sonderaufwendungen oder Fahrtkosten werden nach dem Einsatz gesondert berechnet.

 

 

 

 

 

 

16.) Preisänderung


Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrags geändert haben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

17.) Währung

Sofern nicht anders angegeben, kommt die Euro – Währung zum Einsatz. Dies gilt auch bei fehlenden Währungsangaben

18.) Datenschutz / Vertraulichkeit

Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass GSS im ggf. mit ihr verbundene Unternehmen die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung des BDSG erheben, speichern, verarbeiten und nutzen werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass die Daten an Dritte weitergeleitet werden, die von GSS mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung beauftragt worden sind. Auch der Auftraggeber wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf GSS und deren Mitarbeiter einhalten. § 5 BDSG (Datengeheimnis) gilt. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus, vertrauliche Informationen, die Ihnen ausschließlich durch den jeweils anderen Vertragspartner im Rahmen der Vertragserfüllung über dessen Geschäftsbetrieb bekannt gemacht werden, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben oder diesen sonst zugänglich zu machen.

19.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sind sie derart auszulegen, dass der mit der ursprünglichen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt.


 


 

Stand August 2022

 

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

 

Alsdorf

+49 2404 68855

 

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09.00 bis 13.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr

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